DiakonieSTIFTUNG
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck möchte Ihnen ihr Projekt "DiakonieSTIFTUNG" vorstellen und Sie dafür gewinnen. Sie finden deshalb im Folgenden die notwendigen Informationen
- zu Zweck und Ziel der DiakonieSTIFTUNG
- zu den Möglichkeiten, zum Wachstum der DiakonieSTIFTUNG beizutragen
- zur Stiftung
- zum Stiftungsrat
- zu den steuerlichen Vorteilen, die sich mit Spenden und Zustiftungen zu einer Stiftung verbinden
Sollten weitere Fragen oder darüber hinaus gehendes Interesse an der DiakonieSTIFTUNG bestehen, so kann man sich über das Gemeindebüro (0 28 53 - 31 14) an die Mitglieder des Stiftungsrates wenden!
Volker Franken
Zu Zweck und Ziel der DiakonieSTIFTUNG
Die Evangelische Kirche im Rheinland geht davon aus, dass sie - auf Grund der Alterung unserer Gesellschaft - im Jahre 2030 ein Drittel weniger Mitglieder hat als 2002 und dann nur über etwa die Hälfte der heutigen Finanzkraft verfügen wird. Die Evangelische Kirchengemeinde Schermbeck nimmt diese Prognose als Herausforderung an und sucht nach Wegen, ihre diakonische Arbeit langfristig zu sichern.
Vor diesem Hintergrund hat sie sich 2006 entschieden, eine DiakonieSTIFTUNG zu gründen. Diese ist in Bezug auf ihren Stiftungszweck so präzise wie nötig und so weit wie möglich formuliert. Zurzeit liegt der Schwerpunkt auf der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im Jahre 2030 mag es notwendig sein, sich stärker den Problemen der alternden Gesellschaft, von denen auch unsere Kirchengemeinde betroffen sein wird, zuzuwenden. Dem will die DiakonieSTIFTUNG Rechung tragen können.
Die Evangelische Kirchengemeinde Schermbeck hat beschlossen, 120.000,00 € für die Gründung der Stiftung bereit zu stellen. Das reicht nicht, um nachhaltig im diakonischen Bereich gestalten zu können. Stiftungen sind so angelegt, dass nur die jährlichen Zinsen für den Stiftungszweck zur Verfügung gestellt werden können, während das Stiftungskapital unangetastet bleiben muss. Wie alle Stiftungen ist deshalb auch diese auf Wachstum angelegt. zum Jahresende 2023 ist diese Summe bereits auf etwa 360.00,00 € angestiegen, so dass regelmäßig stiftungsgemäß nach vorliegenden Anträgen Gelder ausgeschüttet werden können.
Privatpersonen wie Gruppen, Unternehmen wie juristische Personen, die das Anliegen der DiakonieSTIFTUNG für sinnvoll und förderungswürdig erachten sind deshalb eingeladen, zu diesem Wachstum beizutragen.
Möglichkeiten, zum Wachstum der DiakonieSTIFUNG beizutragen
Der Möglichkeiten, zum Wachstum der DiakonieSTIFTUNG beizutragen, gibt es unendlich viele. Der Phantasie sind da kaum Grenzen gesetzt. Es seien hier einige als Anregung zusammen getragen.
Man kann das Wachstum der DiakonieSTIFTUNG dadurch fördern, dass man
- einen Beitrag zur Kollekte leistet, die für diesen Zweck bestimmt ist
- einen kleineren oder größeren Betrag auf eines der Spendenkonten der Kirchengemeinde mit dem Stichwort 'DiakonieSTIFTUNG' überweist
- mit anderen einen Basar oder eine Aktion zu Gunsten der DiakonieSTIFTUNG organisiert und durchführt
- anlässlich eines runden Geburtstags auf Geschenke verzichtet und an Stelle dessen eine Spenden für die DiakonieSTIFTUNG vorschlägt
- bei einem Todesfall anstelle von Kränzen um einen Beitrag zur DiakonieSTIFTUNG erbittet
'Stiftungen von Todes wegen' im Rahmen einer letztwilligen Verfügung in Form eines Vermächtnisses oder durch Einsetzen der DiakonieSTIFTUNG als Erbe oder Miterbe veranlasst.
Die Stiftung
Die vom Presbyterium gegründete Stiftung trägt den Namen DiakonieSTIFTUNG.
Sie ist eine unselbständige kirchliche Stiftung mit Sitz in Schermbeck. Sie wird durch die Stiftungsaufsicht der Kirchenbehörde mit Sitz in Düsseldorf begleitet.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Zwecke.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Die Unterstützung der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenarbeit
- Die Unterstützung von Personen in schwierigen Lebenssituationen
- Die Förderung von Projekten in der Jugend-, Familien- und Altenarbeit.
Die Aufgaben der Stiftung werden vom Stiftungsrat wahrgenommen. Er wird für 4 Jahre vom Presbyterium gewählt. Zu seinen Pflichten gehört u. a. die Fertigung eines Jahresberichtes einschließlich des Nachweises der Mittelverwendung zur Vorlage an das Presbyterium und die Stifter/Zustifter. Ferner sind die Stifter/Zustifter zu einer jährlichen Zusammenkunft einzuladen.
Der Stiftungsrat
Dem Stiftungsrat gehören insgesamt 5 Personen an. Drei davon müssen dem Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck, dem Stifter, angehören. Zwei kommen von außen. Bei seiner Zusammensetzung wurde sehr auf die Vielfalt der Kompetenzen, Erfahrungen und Fähigkeiten geachtet.
Wolfgang Bornebusch, geb. am 20. August 1945, ehemaliger Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck
Ursula Fischer, geb. am 5. Dezember 1962, Angestellte im Gesundheitswesen
Volker Franken, geb. am 23. Dezember 1961, Schulleiter der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen-Bismarck
Sabine Porsche, geb. am 7. April 1976, Küsterin, stellv. Gemeindesekretärin
Brigitte Straus, geb. am 16. Oktober 1945, Steuerberaterin
Möglichkeiten der Zustiftung und steuerliche Vorteile
" Geben ist seliger als nehmen!" Ein oft verwendeter Satz, wenn es um Spenden geht. Auch der Gesetzgeber hat dies beherzigt, indem er mit dem § 10 b EStG den steuerlichen Spendenabzug geregelt hat.
Steuerlich berücksichtigungsfähige Spenden wirken sich beim Spender steuermindernd aus und führen dazu, dass der Empfänger der Spende seine Satzungszwecke erfüllen kann. Unsere DiakonieSTIFTUNG ist berechtigt, an sie geleistete Spenden durch eine ordnungsgemäße Bescheinigung zu bestätigen. Der Steuerminderung für den Spender steht damit (fast) nichts mehr im Wege.
Für den Spendenabzug gibt es jedoch Höchstbeträge, die es zu beachten gilt. Spenden an unsere DiakonieSTIFTUNG sind stets in vollem Umfang abzugsfähig, soweit sie 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders nicht übersteigen. (Für wissenschaftliche, mildtätige und besonders anerkannte kulturelle Zwecke erhöht sich der Höchstbetrag um weitere 5%). Diese Vorschriften gelten auch für die DiakonieSTIFTUNG.
Für größere Spenden an die DiakonieSTIFTUNG gibt es weitere gesetzliche Vorschriften, die einen Abzug der Spende über die genannten 5% hinaus zulassen ( § 10 b Abs. 1 Satz3 EStG). Steuerlich begünstigt sind zudem Zustiftungen sowie Zuwendungen von Todes wegen.
Bitte vermerken Sie bei Spenden und Zustiftungen auf den Überweisungsträgern den Vermerk "Vermögensstock DiakonieSTIFTUNG".
Volker Franken
(Stiftungsratsvorsitzender)
DiakonieSTIFTUNG Schermbeck